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Die Grundregeln

Die Grundregeln für Schatzsucher

Schatzsucher und Sondengeher sind im allgemeinen nicht unbedingt sehr beliebt bei den Metalldetektor TestDenkmalschutzämtern, Bauern und Archäologen. Dabei könnte die Kommunikation und Zusammenarbeit viel besser funktionieren. Zugegeben, unter den „guten“, ehrlichen und geschichtsbegeisterten Sondengängern, die die Grundregeln für Schatzsucher respektieren, gibt es auch eine andere Kategorie. Dieser Art von Schatzsucher ist es einfach schlichtweg egal wie die gesamte Szene durch ihr auftreten herunter gezogen wird. Es werden riesige Löcher gegraben, wenn nicht sogar ganze Felder umgegraben auf Kosten der Bauern.

Das ist nur ein Beispiel, immer häufiger werden auch Bodendenkmäler wie Grabdenkmäler oder historische Plätze verwüstet, in der Hoffnung dort den schnellen Profit einzufahren.

Hier ein Link zu solch einem Fall:  Schatzsucher auf NS-Todesmarschgelände

 

Genau wegen Meldungen wie dieser, die dann in Zeitschriften veröffentlicht werden, nimmt der Ruf der Sondler in Deutschland Schaden. Dabei könnte das alles vermieden werden, wenn man sich nur an ein paar simple Grundregeln halten würde. Im folgenden werden wir Ihnen die wichtigsten Grundregeln für Schatzsucher erläutern, die auch als Ehrenkodex zu verstehen sind.

 

Sondern Nachforschungsgenehmigung1. Dürfen Sie in Ihrem Bundesland ohne Genehmigung suchen ?

Bevor Sie loslegen und sich auf die Suche nach historisch interessanten Objekten begeben, sollten Sie diese Frage abgeklärt haben. Denn in nahezu zu allen Bundesländern ist die gezielte Suche nach Schätzen genehmigunspflichtig. Hierfür können Sie sich einfach bei dem jeweiligen Amt für Denkmalschutz bewerben. Die meisten Landesämter für Denkmalpflege bieten mittlerweile Theorie und Praxisseminare für Sondengänger mit ihrem Metalldetektor an und geben so eine Möglichkeit an eine offizielle Suchgenehmigung zu gelangen.

Da es keine einheitliche Vorgehensweise gibt bei der Vergabe von Genehmigungen, handhabt das jedes Denkmalamt anders. Einige Denkmalämter fördern Sondengängern wo es nur geht, da sie erkannt haben das sie auf Nachwuchs angewiesen sind. Daher nicht gleich aufgeben und den Kopf in den Sand stecken, sondern hartnäckig bleiben und es weiter versuchen wenn es beim ersten mal nicht geklappt hat. Informieren Sie sich also vor der Schatzsuche über die rechtlichen Begebenheiten und über die aktuelle Vergabepraxis in Deiner Umgebung.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall den offiziellen Weg zu gehen. Auch wenn keine offizielle Suchgenehmigung erforderlich ist, sollten Sie sich über die rechtliche Lage informieren. In Fällen von Verstößen können empfindliche Geldstrafen folgen.

 

[media][media_object style=“left“ aligned=“middle“][/media_object][media_body]In Bayern ist es unseres Wissens nach möglich für Schatzsucher ohne offizielle Nachforschungsgenehmigung zu suchen. Hier muss lediglich der Bauer um Erlaubnis gefragt und wertvolle Funde mit diesem geteilt werden. Zur Sicherheit aber bitte trotzdem noch einmal selbst informieren ! [/media_body][/media]

 

 

2. Die Erlaubnis des Bauern/Grundbesitzers

Bitte fragen Sie vor der Schatzsuche auf dem Feld bzw. Acker den Besitzer. So tragen Sie außerdem noch dazu bei, dass Sondengänger langfristig einen besseren Ruf unter den Bauern erreichen können. Erfahrungsgemäß ist ein Gespräch mit dem Bauern in den aller meisten Fällen positiv. Vor allem dann wenn Du ihm oder ihr zusicherst den gefundenen Schrott zu entsorgen und alle Löcher wieder gut zu verschließen. Das ist eine Situation mit denen beide Seiten gut leben können sollten. Es passiert nicht selten das durch solche Gespräche auch noch Tipps und Hinweise der Landbesitzer kommen zu möglicherweise lohnenswerten Fundstellen.

 

3. Eingesäte Äcker sind tabu

Bauern sind auf ihre Felder finanziell angewiesen. Daher vermeiden Sie auf bereits eingesäten Feldern sondeln zu gehen. Vor allem auch dann wenn bereit erste Sprösslinge zu sehen sind oder gar der Acker schon bewachsen ist. Hier bringt es natürlich auch nichts den Besitzer um Erlaubnis zu fragen, da Sie in diesem Fall garantiert mit einer Absage abziehen müssen.

 

4. Schrott mitnehmen

Verhalte Sie sich umweltbewusst ! Das heißt das Du immer eine Tüte für Schrott und den gefundenen Müll mitnehmen solltest. So stellen Sie sich gut mit dem Bauern bzw. Grundstückseigentümer und tuen gleichzeitig etwas für die Umwelt. An sich spricht auch nichts dagegen den gefunden Schrott zum Händler zu bringen und so den ein oder anderen Euro damit zu verdienen.

 

5. Grabungslöcher schließen

Dieser Punkt ist extrem wichtig und eine der wichtigsten Grundregeln für Schatzsucher. Denn nicht nur der Bauer trägt negative Folgen von nicht verschlossenen Löchern. Für Tiere kann ein solches Loch zur tödlichen Gefahr werden, wenn sie hinein fallen oder sich Knochen brechen durch einen Sturz. Diese unglücklichen Tiere sind oft nicht mehr zu retten und dem langsamen Tod durch verdursten, verhungern oder Infektionen geweiht. Abgesehen davon sieht ein Acker mit tausenden von Löchern nicht besonders schön aus und eventuell möchten Sie doch wieder mit gutem Gewissen zurück kommen.

 

6. Fundangaben

Bleiben Sie unbedingt ehrlich wenn es um die Angabe von Funden geht. Sei es die Position oder um einzelne Objekte die Sie vielleicht verschweigen möchten, aus Angst es zu verlieren. Es ist sehr wichtig ein gutes Verhältnis mit dem zuständigen Denkmalamt aufzubauen. Aus diesem Grund sollten Sie immer ehrlich sein was Ihre Funde betrifft. Sollte es etwas besonders wertvolles sein, werden Sie meist sowieso entschädigt. Denn falls irgendwann doch einmal rauskommen sollte, dass Sie falsche Fundangaben gemacht hast (was Archäologen übrigens bezüglich der Position leicht herausfinden können), dann sind Sie Ihre Nachforschungsgenehmigung schneller los als Ihnen lieb ist.

 

7. Interessante Funde einmessen

Interessante Funde können antike Münzen, Fibeln oder Gegenstände aus dem Mittelalter oder der Neuzeit sein. Wenn Sie den Verdacht haben auf ein interessantes Objekt gestoßen zu sein, nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit und messen Sie die Position und Daten für den zuständigen Archäologen ein. Die GPS-Daten spielen hier eine wichtige Rolle, die du mithilfe eines GPS-Geräts oder auch Apps festhalten kannst. Des weiteren können Sie natürlich auf Fotos machen und Angaben zur Fundtiefe machen.

In der Regel reicht eine schnelle E-Mail an Ihren Archäologen mit den benötigten Daten aus und der Frage ob Sie den Fund nun an ihn übergeben müssen oder nicht. Dieser wird Ihnen dann helfen was die Fundbestimmung angeht und kann meistens auch bestimmen wie alt der Fund circa ist.

 

8. Bodendenkmäler

Bodendenkmäler sind geschützte Zonen, die für Sie als Schatzsucher Sperrgebiet darstellen. Sprich, Sie dürfen keinesfalls in solchen Bereichen sondeln, ja noch nicht einmal so graben. Hier handelt es sich um Gebiete die besonders schützenswert sind. Z.B. manche Kirchen, Burgen oder auch Felder weil dort einmal etwas historisch wichtiges stattgefunden hat.

Auch wenn die Verlockung groß ist, offensichtlich ist auf Bodendenkmälern die Chance auf gute Funde höher, ein Verstoß kann aber üble rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem stehen diese Gebiete nicht ohne Grund unter Schutz. Archäologen nutzt so ein Fund kaum etwas, denn meist zerstört der Sondengänger bei der Bergung den Fundzusammenhang und richtet mehr Schaden an als er Nutzen bringt. Sie können online einsehen ob es sich bei Ihrem Wunschfeld um ein eingetragenes Bodendenkmal handelt oder nicht. Insbesondere Ruinen und ähnliche Orte bedürfen einer gründlichen Überprüfung bevor es losgehen kann.

Der Link führt Dich zum bayrischen Denkmalatlas. Dort kannst du alle Bodendenkmäler in Bayern einsehen. Für Bodendenkmäler in anderen Bundesländern gibt es ebenfalls Karten die online einfach zu finden sind. Bodendenkmäler in Bayern

 

9. Sei freundlich zu Passanten

Sollten Sie dieses Hobby eben erst entdeckt und sich Ihren ersten Metalldetektor zugelegt haben, dann können wir garantieren das auch Sie früher oder später von Passanten angesprochen werden werden. In den meisten Fällen interessieren sich Fußgänger nur dafür und möchten wissen wie Fundausbeute ausschaut oder mehr über das sondeln erfahren.

Auch wenn es irgendwann nervig sein sollte, bleiben Sie immer höflich und freundlich zu Passanten und Neugierigen. Erklären Sie ihnen was Sie machen, eventuell ein kurzer smalltalk und das geht in Ordnung. Es ist nicht auszuschließen das auch irgendwann mal die Polizei vorbeischaut. In diesem Fall ist es natürlich von Vorteil eine Genehmigung des Grundstücksbesitzers zu haben.

Manchmal kann es sogar gut sein, wenn Passanten Sie auf Ihre Tätigkeiten mit dem „Ding“ ansprechen, nur um anstrengendere Situationen zu vermeiden. Hierzu eine kleine Geschichte die uns selbst passiert ist: Wir waren unterwegs auf einem Feld in Bayern, hatten die Genehmigung des Bauerns und waren somit im Recht unser Hobby auszuüben. Wir sahen, wie immer, wie Passanten uns zuschauten und beobachteten. Irgendwann kam ein Polizeiwagen angefahren und fragte was hier tun, eine besorgte Bürgerin hatte die Polizei alarmiert da sie dachte wir hätten irgendwelche Waffen. Die Situation war schnell aufgeklärt, die Polizei interessierte sich sogar für unsere Funde, wünschte uns weiterhin viel Erfolg und verschwand anschließend.

 

10. Richtig handeln bei Munitionsfund

Sollten Sie einmal etwas anderes als leere Patronenhülsen finden – scharfe Munition – wie Minen, Bomben, Handgranaten oder Patronen mit Sprengsätzen, alarmiere sofort die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst. Diesem Thema haben wir schon einen eigenen Artikel gewidmet, in dem Sie erfahren wie Sie bei einem Munitionsfund richtig handeln und vorgehen. Was tun bei einem Munitionsfund ?

 

 

Das waren auch schon unsere 10 Grundregeln für Schatzsucher. Wir hoffen dass Ihnen das weiter geholfen und Sie auf die Schatzsuche vorbereitet hat. Es liegt wieder mal an Ihnen wie und ob Sie diese Grundregeln für Schatzsucher befolgen oder nicht. Wir können es nur raten, da nur so langfristig eine bessere Zusammenarbeit mit den Denkmalämtern und Bauern in Deutschland erreicht werden kann.